Vorrücken? Wiederholen?

Vorrücken oder die Jahrgangsstufe wiederholen?

Wer eine Jahrgangsstufe wiederholen muss, ist im § 46 Abs. 4 MSO geregelt. Er nennt die Voraussetzungen, unter denen einem Schüler „in der Regel“ das Vorrücken in der Mittelschule verweigert werden kann:
„In den Jahrgangsstufen 5 mit 8 der Regelklasse liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 in der Regel vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern schlechter als 4,00 ist oder in mehr als drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. Vorrückungsfächer sind alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme des Fachs Sport.“
Mehr Infos auch für die Grundschule
auf den Internetseiten des Kultusministeriums
https://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/schulproblemen/wiederholen.html

 

Kann man in der 9. Klasse noch durchfallen?

Klare Antwort: Nein, ABER! Die Volksschulordnung formuliert in § 51 MSO:
Der erfolgreiche Mittelschulabschluss ist erreicht, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5 (MSO § 28).