Schul(weg)-Unfall: Was tun?
Unfallmeldung in der Schule
Sollte sich Ihr Kind auf dem Weg zur Schule oder in der Schule eine Verletzung zuziehen, so wenden Sie sich bitte umgehend an das Sekretariat der Schule, da jeder Unfall binnen drei Tagen der Unfallversicherung gemeldet werden muss.
Bei ärztlicher Behandlung/Krankenhausaufenthalt
Falls ein Arzt eingeschaltet wird, ist dieser darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schul- oder Schulwegunfall handelt und dass die Abrechnung über die Unfallversicherung der Schule erfolgen muss.
Mein Kind ist krank! – Was muss ich beachten?
- Am ersten Fehltag bis 8:00 Uhr:
Noch vor Unterrichtsbeginn eine telefonisch Entschuldigung
Telefon: 09080 530 - Innerhalb von zwei Tagen:
Eine schriftliche Entschuldigung für die Klassleitung über Grund und Dauer des Fernbleibens. Formular zum Download. - Bei Rückkehr in die Schule innerhalb von drei Tagen:
Eine telefonische Mitteilung, dass Ihr Kind wieder am Unterricht teilnimmt. - Bei mehr als drei Tagen Abwesenheit
Vorlage eines ärztlichen Attests.
Sie als Eltern wollen sicher sein, dass ihr Kind sicher in der Schule ankommt und nach seiner Gesundung auch tatsächlich in der Schule erscheint. Dies gelingt uns nur, wenn Sie uns telefonisch mitteilen, dass Ihr Kind erkrankt ist oder ab heute wieder am Unterricht teilnimmt. Bitte denken Sie daran, rufen Sie an, helfen Sie mit, es dient der Sicherheit Ihres Kindes!